Auslandsanerkennungen: Learning Agreements
Auslandsanerkennungen
Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen:
Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein WiSo „Learning Agreement“ mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden. Eine detaillierte Übersicht zur Vorgehensweise finden Sie online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen: Anerkennung von Learning Agreements.
Weitere Informationen über ein Auslandsstudium finden Sie auch online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen und beim FAU Referat für Internationale Angelegenheiten.
Ablauf der Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Ausstellen von Learning Agreements am Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Sozialpolitik:
- Überprüfen Sie, ob der von Ihnen gewünschte Kurs bereits am Lehrstuhl für Sozialpolitik anerkannt wurde:
- Eine Übersicht über bestehende Learning Agreements finden Sie hier: Existing Learning Agreements (March 2023)
- Eine Übersicht über bestehende Learning Agreements für die Lehrveranstaltung „Wirtschaft und Staat“ finden Sie auch auf den Seiten des Lehrstuhls für Finanzwissenschaft (Prof. Dr. Büttner).
- Bei bestehenden Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik:
- Füllen Sie ein WiSo „Learning Agreement“ Formular aus und schicken Sie dieses unserem Lehrstuhl per E-Mail an wiso-sozialpolitik-office@fau.de zu.
- Das aktuelle „Learning Agreement“ Formular erhalten Sie Online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen.
- Falls noch kein Learning Agreement für den von Ihnen gewünschten Kurs besteht:
- Achten Sie bei der Auswahl des Kurses auf Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen. In jedem Fall ist in dem Kurs eine ökonomische volkswirtschaftliche bzw. wirtschaftspolitische Vorgehensweise erforderlich.
- Füllen Sie unser Lehrstuhl-Formular für „Anerkennung ausländischer Studienleistungen“ aus und senden Sie es an die darin angegebene E-Mailadresse. Die aktuelle Ansprechperson am Lehrstuhl ist Elisa Poletto (elisa.poletto@fau.de).
- Achten Sie bitte darauf, aussagekräftige Informationen wie Modulbeschreibungen, Literaturlisten, ggfs. Übersetzungen (plus fremdsprachige Originale) etc. anzufügen. Bei fehlenden Informationen/Unterlagen kann leider keine Prüfung erfolgen.
- Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid per E-Mail, ob der Abschluss eines Learning Agreements möglich ist oder nicht.
- Abholen des unterschriebenen Learning Agreements nach Vereinbarung mit Elisa Poletto.
- Alle weiteren Schritte (auch nach der Rückkehr) sind auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erläutert, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Dokumente.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.