Auslandsanerkennungen

Auslandsanerkennungen

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden.

Eine detaillierte Übersicht zur Vorgehensweise finden Sie online beim Büro für internationale Beziehungen: Anerkennung von Learning Agreements

Ablauf der Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Ausstellen von Learning Agreements:

1.  Überprüfen Sie, ob der von Ihnen gewünschte Kurs bereits am Lehrstuhl für Sozialpolitik anerkannt wurde:
2.  Falls noch kein Learning Agreement für den von Ihnen gewünschten Kurs besteht:
    • Achten Sie bei der Auswahl des Kurses auf Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen. In jedem Fall ist in dem Kurs eine ökonomische volkswirtschaftliche bzw. wirtschaftspolitische Vorgehensweise erforderlich.
    • Füllen Sie unser Lehrstuhl-Formular für „Anerkennung ausländischer Studienleistungen“  aus und senden Sie es an die darin angegebene E-Mailadresse. Die aktuelle Ansprechperson am Lehrstuhl ist Elisa Poletto.
    • Achten Sie bitte darauf, aussagekräftige Informationen wie Modulbeschreibungen, Literaturlisten, ggfs. Übersetzungen (plus fremdsprachige Originale) etc. anzufügen. Bei fehlenden Informationen/Unterlagen kann leider keine Prüfung erfolgen.
    • Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid per E-Mail, ob der Abschluss eines Learning Agreements möglich ist oder nicht.
3.  Bei bestehenden Learning Agreements:
    • Füllen Sie ein „Learning Agreement“ Formular aus und schicken Sie dieses unserem Lehrstuhl per E-Mail an wiso-sozialpolitik-office@fau.de zu.
    • Das aktuelle „Learning Agreement“ Formular erhalten Sie online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen.
4.  Abholen des unterschriebenen Learning Agreements

Nach Vereinbarung

 

Alle weiteren Schritte sind auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erläutert, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Dokumente. 

BITTE BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.