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Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein FAU WiSo „Learning Agreement“ mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden. Eine detaillierte Übersicht zur Vorgehensweise finden Sie online beim Büro für internationale Beziehungen: Anerkennung von Learning Agreements. Weitere Informationen über ein Auslandsstudium finden Sie auch online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen und beim FAU Referat für Internationale Angelegenheiten.
Learning Agreements mit dem Lehrstuhl für VWL, insb. Sozialpolitik (Prof. Dr. Wrede) gelten für folgende Auslandsmodule der FAU WiSo:
- Modulnummer 86143: Ökonomisches Auslandsmodul I
- Modulnummer 86144: Ökonomisches Auslandsmodul II
- andere vom Lehrstuhl angebotenen Modulen
Achten Sie bei der Auswahl des Kurses auf Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen. Die Anerkennung als Ökonomisches Auslandsmodul I/II können nur Module berücksichtigt werden, die
- ein ökonomisches (volkswirtschaftliches) Modul sind und nicht einer anderen Fachdisziplin (z. B. Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft oder Betriebswirtschaftslehre) zuzuordnen sind,
- keine erheblichen Überschneidungen mit einem Modul aufweisen, das Sie bereits im Rahmen Ihres Studiums an der FAU absolviert haben, und
- keine erheblichen Überschneidungen mit einem Modul aufweisen, das im Rahmen Ihres Studiengangs an der FAU angeboten wird.
Ablauf der Anerkennung und Ausstellen von Learning Agreements am Lehrstuhl für VWL, insb. Sozialpolitik
- Überprüfen Sie zunächst, ob der von Ihnen gewünschte Kurs bereits am Lehrstuhl für Sozialpolitik anerkannt wurde:
- eine Übersicht über bestehende Learning Agreements am Lehrstuhl für Sozialpolitik finden Sie hier: Übersicht_LA_April2026
- eine weitere Übersicht für die Lehrveranstaltung „Wirtschaft und Staat“ erhalten Sie vom Lehrstuhl für Finanzwissenschaft (Prof. Dr. Büttner)
- Bei bestehenden Learning Agreements:
- füllen Sie ein „Learning Agreement“ Formular aus und schicken Sie dieses Ramona Müller (wiso-sozialpolitik-anrechnung@fau.de) per Email zu.
- Das aktuelle Formular finden Sie Online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen.
- Die Ansprechperson am Lehrstuhl für Sozialpolitik für Fragen ist Ramona Müller (wiso-sozialpolitik-anrechnung@fau.de).
- Falls noch kein Learning Agreement für den von Ihnen gewünschten Kurs besteht:
- füllen Sie unseren Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen aus und senden Sie ihn mit den Kursinformationen an Ramona Müller (wiso-sozialpolitik-anrechnung@fau.de) zu. Achten Sie darauf, aussagekräftige Informationen wie Modulbeschreibungen, Syllabus, Literaturlisten, ggfs. Übersetzungen (plus fremdsprachige Originale) etc. anzufügen. Bei fehlenden Informationen/Unterlagen kann leider keine Prüfung erfolgen.
- nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid vom Lehrstuhl per Email, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob der Abschluss eines Learning Agreements möglich ist oder nicht.
- die Ansprechperson am Lehrstuhl für Sozialpolitik ist Ramona Müller (wiso-sozialpolitik-anrechnung@fau.de).
- Nach einer Genehmigung wird Ihnen das unterzeichnete „Learning Agreement“ per Email zugesandt.
- Alle weiteren Schritte (auch nach der Rückkehr) sind auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erläutert, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Dokumente.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.