Learning Agreements: Auslandsanerkennungen

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Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen

Um sich die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen zu lassen, muss vor dem Auslandsaufenthalt ein FAU WiSo „Learning Agreement“ mit dem jeweiligen Lehrstuhl abgeschlossen werden. Eine detaillierte Übersicht zur Vorgehensweise finden Sie online beim Büro für internationale Beziehungen: Anerkennung von Learning Agreements. Weitere Informationen über ein Auslandsstudium finden Sie auch online beim WiSo Büro für internationale Beziehungen und beim FAU Referat für Internationale Angelegenheiten.

Learning Agreements mit dem Lehrstuhl für VWL, insb. Sozialpolitik (Prof. Dr. Wrede) gelten für folgende Auslandsmodule der FAU WiSo:  

  • Modulnummer 86143: Ökonomisches Auslandsmodul I
  • Modulnummer 86144: Ökonomisches Auslandsmodul II
  • andere vom Lehrstuhl angebotenen Modulen

Achten Sie bei der Auswahl des Kurses auf Inhalte und zu vermittelnde Kompetenzen. Die Anerkennung als Ökonomisches Auslandsmodul I/II können nur Module berücksichtigt werden, die

  • ein ökonomisches (volkswirtschaftliches) Modul sind und nicht einer anderen Fachdisziplin (z. B. Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft oder Betriebswirtschaftslehre) zuzuordnen sind,
  • keine erheblichen Überschneidungen mit einem Modul aufweisen, das Sie bereits im Rahmen Ihres Studiums an der FAU absolviert haben, und
  • keine erheblichen Überschneidungen mit einem Modul aufweisen, das im Rahmen Ihres Studiengangs an der FAU angeboten wird.

Ablauf der Anerkennung und Ausstellen von Learning Agreements am Lehrstuhl für VWL, insb. Sozialpolitik

  1. Überprüfen Sie zunächst, ob der von Ihnen gewünschte Kurs bereits am Lehrstuhl für Sozialpolitik anerkannt wurde:
  2. Bei bestehenden Learning Agreements:
  3. Falls noch kein Learning Agreement für den von Ihnen gewünschten Kurs besteht:
  4. Nach einer Genehmigung wird Ihnen das unterzeichnete „Learning Agreement“ per Email zugesandt.
  5. Alle weiteren Schritte (auch nach der Rückkehr) sind auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erläutert, dort erhalten Sie auch alle notwendigen Dokumente.
BITTE BEACHTEN SIE: Sie selbst sind dafür verantwortlich, 
dass die angerechnete Lehrveranstaltung mit der Prüfungsordnung 
Ihres Studiengangs bzw. den Vorgaben Ihres Studienbereichs kompatibel ist.